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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind wichtige Dokumente für das weitere Berufsleben, daher sollte man sie ernst nehmen und im Zweifelsfall auch juristisch prüfen lassen. Egal ob Zwischenzeugnis oder Endzeugnis – gute Zeugnisse können Türen öffnen, schlechte Zeugnisse sind Stolpersteine auf der Karriereleiter.

Wenn ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangt oder nach dem Ausscheiden eine Beurteilung seiner Leistungen fordert, dann hat er ein Recht dazu. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sie haben auch ein Recht auf ein Zeugnis, das ohne versteckte Botschaften ist und kein Hindernis im weiteren Berufsleben darstellt. Ein Zeugnis ist daher grundsätzlich wohlwollend zu formulieren.

Ihr Recht sollten Arbeitnehmer einfordern und notfalls mit anwaltlicher Unterstützung dafür sorgen, dass ein Zeugnis angemessen formuliert ist und beim nächsten Arbeitgeber vorgelegt werden kann. In der Regel besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dabei sind neben den reinen Daten und der Beschreibung der Tätigkeit auch Beurteilungen über die persönliche Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers abzugeben. In jedem Falle muss ein Zeugnis aber inhaltlich zutreffend, vollständig und frei von Rechtschreibfehlern sein.

Aber auch Formalien können eine Rolle spielen. So gehen die Gerichte überwiegend davon aus, dass ein Anspruch darauf besteht, dass das Endzeugnis auf das Datum des letzten Tages des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Ein zeitlich später liegendes Datum würde ansonsten den negativen Rückschluss erlauben, dass es zum Ende Streit – ggfls. auch um den Inhalt des Zeugnisses – gegeben hat. Ähnliches gilt, wenn das Zeugnis Namen und Anschrift des Arbeitnehmers im Adressfeld enthält. Hieraus könnte auf eine postalische Übersendung und damit ebenfalls auf bestehende Streitigkeiten geschlossen werden.

Schwierig wird es dagegen bei der Beurteilung selbst. Eine bessere Note als ein befriedigend kann der Arbeitnehmer praktisch kaum durchsetzen, da er hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt. Gegen schlechtere Beurteilungen kann und sollte man sich allerdings zur Wehr setzen. Hier liegen Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitgeber, der in der Praxis umgekehrt kaum Erfolg haben wird.

Der Streit um ein Zeugnis wird erforderlichenfalls vor dem zuständigen Arbeitsgericht entschieden, wenn eine außergerichtliche Regelung gescheitert ist. Übrigens: Eine Klage auf Zeugniskorrektur kann grundsätzlich noch bis zu drei Jahrennach Erstellung eingereicht werden, wenn dem im Einzelfall nicht besonders vereinbarte Ausschlussfristen entgegenstehen. Die Anwaltskosten sowohl im außergerichtlichen Verfahren als auch im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht muss der Arbeitnehmer allerdings selbst zahlen, selbst wenn der Arbeitgeber das Zeugnis schließlich ändern muss. Eine Kostenerstattung findet in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten einschließlich der ersten Instanz beim Arbeitsgericht nicht statt. Unter Umständen werden Kosten aber durch einen Rechtsschutzversicherer übernommen.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Arbeitszeugnis und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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