Rechtsanwalt Strafrecht Aachen
Strafrecht – den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kurt Lücker
Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird dies für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Dies gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die bestehende Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens leider häufig Fehler, die sich später nur noch schwer wieder korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.
Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) jedenfalls verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.
Wir unterstützen Sie unter anderem auf folgenden Gebieten des Strafrechts:
- Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Wirtschaftsstrafsachen
- Jugendstrafsachen
- Steuerstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Sexualstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
- Revisionen in Strafsachen