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Verbissschäden: Teilkasko-Versicherung muss zahlen

Marder und andere Nagetiere lieben es bekanntlich, sich an Autos zu vergreifen. So kann es leicht passieren, dass das Auto urplötzlich Aufgrund durchgebissener Kabel nicht mehr anspringt. Ist dies ein Fall für die Kfz-Versicherung?

Leider schließen die Versicherer den Versicherungsschutz für Bissschäden im Fahrzeuginnenraum regelmäßig aus. Unter Fahrzeuginnenraum versteht man jedoch lediglich die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Zwischenräume zwischen Außenhaut und Innenraumverkleidung des Fahrzeugs, die insoweit von innen nicht sichtbar sind, sind damit nach Ansicht des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 05. September 2018, Az.: 7 U 25/16) allerdings nicht gemeint.

In dem diesbezüglichen Fall wurden bei einem Werkstattbesuch des Klägers starke Bissschäden festgestellt. Die Wasserabläufe des Panoramadachs waren zerbissen und die Dämmung und Kabelisolierung hinter dem Armaturenbrett und der Seitenverkleidung waren angefressen. Ein Sachverständiger führte die Schäden auf Nagetiere, wahrscheinlich Mäuse zurück.

Die Versicherung des Klägers wollte nicht zahlen und verwies auf die Versicherungsbedingungen, in denen Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeuginnenraum verursacht wurden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden.

Der Fahrzeughalter klagte jedoch gegen diese Auffassung und hatte zuletzt vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Die Richter führten aus, dass die Schäden im Bereich zwischen der Außenhaut des Autos und der Innenraumverkleidung als „am Fahrzeug“ im Sinne der Klausel in den Versicherungsbedingungen zu bezeichnen seien. Dagegen seine die Schäden nicht im Fahrzeuginnenraum. Aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sei der Begriff Fahrzeuginnenraum so auszulegen, dass man darunter die Fahrgastzelle und den Kofferraum, also den zugänglichen und nutzbaren Bereich des Fahrzeugs, verstehe. Der Zwischenraum hinter der Verkleidung gehöre noch nicht zum Innenraum, da dieser weder nutzbar noch von innen ohne Demontagearbeiten sichtbar sei.

Durch dieses Urteil werden Schäden durch Nagetierbisse in vielen Fällen von die Kfz-Versicherung übernommen werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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