Ursachenbehebung bei Wasserschaden
Durch einen Rohrbruch oder ähnliche Ereignisse entstehen Wasserschäden, die in der Regel versichert werden können. Kommt die Versicherung jedoch auch für die Behebung der Ursache des Schadens auf?
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Ist der Schaden durch einen klassischen Rohrbruch innerhalb des Wohnraumes entstanden, ist die Reparatur des Rohrs regelmäßig im Rahmen der Gebäudeversicherung abgedeckt. Ersetzt werden dabei allerdings nur die Kosten für die Reparatur oder Erneuerung der schadhaften Stelle. Stellt sich bei den Arbeiten heraus, dass das gesamte Rohrsystem beispielsweise altersbedingt erneuert werden sollte, so muss dies der Eigentümer selbst tragen.
Liegt der Rohrbruch außerhalb des Gebäudes, ist die Sache dagegen oftmals nicht mehr so eindeutig. Einige Versicherungen haben etwa Entschädigungsgrenzen für Rohrbrüche außerhalb des Hauses oder Klauseln in den Versicherungsbedingungen, dass Rohrbrüche unterhalb der Bodenplatte nicht mitversichert sind. Bevor man also anfängt, gebrochene Rohre, die sich außerhalb des Hauses und des Gebäudes befinden, im Vertrauen auf eine bestehende Versicherung reparieren zu lassen, sollte man deren genauen Umfang klären. Unter Umständen äußerst streitig sind dabei auch die Fälle, wenn etwa ein Rohr direkt im Übergang zur Außenwand gebrochen ist. Die Verhandlungen über die Kostenübernahme sollte hier am besten ein fachkundiger Anwalt führen.
Auch bei Brüchen von Regenrohren ist entscheidend, ob diese innerhalb oder außerhalb des Gebäudes verlaufen. Zudem kann entscheidend sein, ob die Regenwasserrohe an das Ableitungssystem angeschlossen sind oder nicht. Hier kann man keine generelle Aussage darüber treffen, ob Kosten übernommen werden oder nicht. Eine genaue Prüfung der vereinbarten Versicherungsbedingungen ist unerlässlich, da es selbst bei demselben Versicherer oft diverse Tarife gibt, die einen engen oder weiteren Versicherungsumfang bieten.
Ist eine defekte Heizung für den Wasseraustritt ursächlich, muss danach differenziert werden, ob dieser innerhalb der Heizungsanlage erfolgte oder aber außerhalb der Heizung bzw. an den Zuleitungen. In der Regel ist alles, was sichtbar außerhalb der eigentlichen Heizungsanlage liegt versichert, was hinter der Abblendung der Heizungsanlage liegt jedoch nicht.
Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.