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Private Unfallversicherung

„Dann ist es ja halb so schlimm!“ – Oft genug kann ein Unglück mit einem Hinweis auf eine ausreichende private Unfallversicherung etwas abgefedert werden. Aber: Was ist eigentlich versichert und welchen Umfang an Hilfe und Unterstützung kann man von seiner privaten Unfallversicherung erwarten? Fragen wie diese beschäftigen immer wieder die Gerichte, daher sollte bestenfalls vor dem Unfall, spätestens aber bei Antragstellung klar sein, ob eine Unfallversicherung auch in dem erhofften Umfang eintritt oder nicht.

Grundsätzlich soll eine private Unfallversicherung helfen, die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Verletzung abzudecken. Im Mittelpunkt steht dabei meist die Invaliditätsleistung. Hier zeigt sich die Qualität einer Versicherung am deutlichsten, denn in schweren Fällen werden hier erhebliche Beträge zur fällig.

Versicherungsnehmer sollten sich einerseits über den Leistungskatalog ihrer Unfallversicherung bewusst sein und dafür sorgen, dass dieser auch der aktuellen Lebenssituation sowie den möglichen zusätzlichen Bedürfnissen nach einem Unfall entspricht.

Andererseits sollten Versicherungsnehmer aber auch im bereits eingetretenen Schadensfall zeitnah geltend machen und durchsetzen, was ihnen zusteht. Oft wird vor dem „Kleingedruckten“ in Verträgen gewarnt: Bei Unfallversicherungen sind damit die zahlreichen Ausschlussgründe gemeint, aber nicht zuletzt auch wichtige Ausschlussfristen, die unbedingt beachtet werden müssen, um einen Anspruch nicht zu verlieren.

Auch wenn der Grad einer Invalidität teilweise durch die so genannte „Glieder-Taxe“ im Vertrag definiert wird, kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit um die Bestimmung des konkreten Umfangs. Versicherungsnehmer gehen oft davon aus, dass es klare Richtlinien zum Grad der Beeinträchtigung in der privaten Versicherungswirtschaft gibt. In der Realität werden entsprechende Werte von den Versicherern aber häufig auf Grundlage selbst beauftragter medizinischer Gutachten festgesetzt. Rechtsanwalt Dr. Maubach: „Es handelt sich dabei nur um Angebote Ihrer Versicherung, die nicht ungeprüft akzeptiert werden sollten. Vielfach sind Ansprüche tatsächlich auch höher!“

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zur privaten Unfallversicherung und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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