Lebensversicherung
Kapitallebensversicherungen sind eine zweischneidige Sache: Zum einen sind sie eine interessante Risikoabsicherung kombiniert mit einer Altersvorsorge-Möglichkeit, andererseits aber auch in der Kritik, als Altersvorsorge nicht mehr wirklich lukrativ zu sein.
Bei Kapitallebensversicherungen und entsprechenden Rentenversicherungen denken viele Versicherungsnehmer derzeit über einen Widerspruch nach, der z.B. auf Basis fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen möglich ist. Betroffen sind in erster Linie Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof hat dafür gesorgt, dass in vielen Fällen Formfehler einen solchen Widerspruch ermöglichen.
Folge eines Widerspruchs: Der Vertrag wird komplett rückabgewickelt. Der Versicherungsnehmer erhält seine vollständigen Beiträge sowie die hieraus erwirtschafteten Erträge zurück. Anders als bei einer Kündigung darf der Versicherer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weder die teils erheblichen Abschluss- noch Verwaltungskosten in Abzug bringen. Lediglich ein Einbehalt im Hinblick auf den bis zum Widerspruch bestehenden Versicherungsschutz (Todesfallrisiko) ist erlaubt – ein in der Regel aber sehr überschaubarer Betrag.
Viele Versicherungsnehmer denken daher derzeit über einen Widerspruch nach, da die Entwicklung ihrer Lebensversicherung mehr als enttäuschend ist. Beim Widerspruch seiner Lebensversicherung sollte man jedoch auf jeden Fall juristischen Beistand in Anspruch nehmen, denn ohne Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes ist ein Widerspruch oft nur schwer durchzusetzen. Wenn es dann z.B. bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen wirklich kompliziert wird und viel Geld auf dem Spiel steht, ist anwaltlicher Sachverstand ohnehin unumgänglich.
Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zur Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.