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Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Wenn Krankenversicherungen die Beiträge erhöhen wollen, müssen sie dazu eine ordnungsgemäße Zustimmungserklärung eines unabhängigen Treuhänders einholen. Name und Anschrift dieses Treuhänders müssen dann den Versicherungsnehmern mitgeteilt werden. Eine Beitragserhöhung muss der Versicherer dann und einen Monat im Voraus schriftlich darüber informieren.

Kommt der Versicherer diesen Pflichten nicht umfassend nach, können Prämienerhöhungen für unwirksam erklärt werden und die unrechtmäßig erhaltenen Versicherungsbeiträge sind zurück zu zahlen. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass der Treuhänder nicht unabhängig im Sinne des Gesetzes vorgegangen ist oder wenn eine vollständige Begründung für die Erhöhung fehlt. Zusätzlich muss der Versicherer den Rückforderungsbetrag dann verzinsen.

Oft schrecken Versicherungsnehmer vor einer solchen Inanspruchnahme zurück, weil sie befürchten dann ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Der Versicherer darf jedoch nur bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung eine außerordentliche Kündigung aussprechen und dies ist bei der Rückforderung unrechtmäßig erhöhter Beiträge definitiv nicht der Fall. Eine ordentliche Kündigung des Krankenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist gesetzlich ausgeschlossen.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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