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Rechtsanwalt Erbrecht Aachen

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kurt Lücker, Fachanwalt für Erbrecht

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person folgt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Damit würden unwillkommene Überraschungen nach dem Tode vermieden.

Nur rund 20% der deutschen Bürger haben ein Testament. Für die restlichen 80% gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist durchaus geeignet den Nachlass angemessen unter den Verwandten aufzuteilen. Problematisch ist die gesetzliche Regelung jedoch häufig für den überlebenden Ehepartner, wenn ein oder mehrere Kinder vorhanden sind und diese nach dem Erbfall „Kasse machen“ wollen.

Es gilt jedoch nicht nur die Vermögensnachfolge im Falle des Todes zu regeln, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass man bei körperlichen oder geistigen Gebrechen im Alter angemessen entsprechend seinem Willen betreut und versorgt wird. Dies kann gegebenenfalls durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erreicht werden.

Sollte es nach dem Erbfall unter den Erben/Pflichtteilsberechtigten/Vermächtnisnehmern zu Streitigkeiten kommen, verfügen wir sowohl über die notwendige Sachkompetenz, als auch über die Fähigkeit, Konflikte unter den Beteiligten außergerichtlich beizulegen. Die überwiegende Anzahl der von uns betreuten erbrechtlichen Streitigkeiten konnte ohne Einschaltung von Gerichten außergerichtlich erledigt werden. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht zustande kommen, können Sie auf unsere langjährige gerichtliche Erfahrung in erbrechtlichen Streitigkeiten zurückgreifen.

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehegattenerbrecht, Erbrecht der Kinder
  • Ausschlagung und Anfechtung von Testamenten und letzwilligen Verfügungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentsgestaltung und andere letzwillige Verfügungen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen