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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Aachen

Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Norbert Maubach, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Es gibt auch eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe rechtlicher Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aus Sicht des Arbeitgebers besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beiden Seiten von Vorteil ist. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden und durchzusetzen.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Kanzlei beratend zur Seite.

Schließlich stellt das Betriebsverfassungsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar. Wenn die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gestört ist, führen wir die arbeitsgerichtlichen Verfahren, erforderlichenfalls bis hin zum Bundesarbeitsgericht durch. Aber auch in der alltäglichen Zusammenarbeit wird oft die Unterstützung des erfahrenen Arbeitsrechtlers benötigt, etwa bei Verhandlung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen oder bei sonstigen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen.

Typische Bereiche mit Beratungs- und Regelungsbedarf:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Vertragsstrafen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Wettbewerbsverbote
  • Betriebsvereinbarung
  • Interessenausgleich und Soziaplan
  • Mitbestimmung