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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Aachen

Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kurt Lücker

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Sachverhalte der juristischen Klärung.

Häufige Fragestellungen, die einen rechtlichen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollt sich kein Beschuldigter ohne Reistbeistand äußern.

Immer häufiger versuchen zudem Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings naturgemäß darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das Auftreten des Versicherers soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über eine Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die der Haftpflichtversicherer auch übernehmen muss, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.

Schwerpunkte unserer langjährigen verkehrsrechtlichen Tätigkeit sind:

  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld
  • Beratung und Einspruch bei
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen
    • Geschwindigkeitsverstößen
    • Abstandsdelikten
    • Rotlichtverstößen
    • Alkoholfahrten
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis