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Wohnungseinbruch verhindern und versichern

Wenn die Tage in den Wintermonaten kürzer werden, mehren sich leider auch wieder die Einbruchsdelikte, da die Diebe sich in der Dunkelheit natürlich sicherer fühlen.

Um sein Hab und Gut zu schützen, sollten neben der Haustür auch die Nebentüren, wie etwa Keller- oder Terrassentür sowie Fenster ordentlich gesichert werden. Die meisten Einbrecher versuchen als erstes, die Türen oder Fenster auszuhebeln. Sollte dies nicht funktionieren, ergreifen sie oft schon die Flucht. Zeitschaltuhren oder Smart Home Beleuchtung und Bewegungsmelder können dafür Sorge tragen, dass sie einen Einbruch gar nicht erst versuchen. Am funktionalsten ist natürlich eine Alarmanlage oder Videokamera.

Wer eine Videokamera installiert, muss jedoch darauf achten, dass die Videoüberwachung nur Aufnahmen auf dem eigenen Grundstück macht und nicht Teile des Nachbargrundstücks oder der Straße. Da nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs selbst der Einbrecher ein Persönlichkeitsrecht hat, muss man sogar kenntlich machen, dass das Grundstück videoüberwacht ist. Klingt komisch, ist aber so: Der Einbrecher kann die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts anzeigen, wenn er bei einem Einbruch gefilmt und nicht vorher auf die Videokamera aufmerksam gemacht wurde.

Bei einem Einbruch sollte unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Bis die Polizei den Ort des Verbrechens in Augenschein genommen hat, sollte man diesen unbedingt so belassen, wie er ist, da man sonst möglicherweise Spuren verwischt werden.

Ebenso sollte der Hausratversicherung der Diebstahl umgehend mitgeteilt werden. Zudem muss eine Stehlgutliste mit allen entwendeten Gegenständen erstellt werden. Der Versicherer kann natürlich verlangen, dass die Existenz der Gegenstände nachgewiesen wird. Dies kann mit Kaufbelegen oder auch Fotos, auf denen die Gegenstände abgebildet sind, und ggfls. Zeugen erreicht werden. Hausratversicherungen ersetzen regelmäßig den sogenannten Wiederbeschaffungswert, also den Preis, den der Geschädigte für die ersatzweise Beschaffung eines gleichwertigen (neuen) Gegenstandes aufbringen müsste. Zudem werden in der Regel auch Reparaturkosten für beschädigte Fenster oder Türen erstattet sowie Hotelkosten, falls das Haus aufgrund des Einbruchs vorübergehend unbewohnbar sein sollte, von der Versicherung übernommen werden.

Natürlich versuchen die Versicherer ihre tatsächliche Leistung bei einem Schadensfall so gering wie möglich zu halten, weshalb es sich immer lohnt, einen Anwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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