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Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass im Fall eines Unfalls die finanziellen Folgen abgefedert werden. Sie bietet eine Entschädigung für den Fall einer Invalidität und übernimmt – je nach Vertrag – auch Kosten für Sonderbehandlungen.

Im Schadensfall sind Versicherungsnehmer allerdings häufig überfordert und auf anwaltliche Hilfe bei der Schadensregulierung angewiesen. Schon die Unfalldefinition kann der erste Knackpunkt sein: Was ist überhaupt ein Unfall? Ist dieser alleinige Ursache der eingetretenen Invalidität oder haben – wie von Versicherern gerne eingewandt – bestehende Vorerkrankungen mitgewirkt? Übrigens: Regelmäßig müssen Fristen beachtet werden, innerhalb derer Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und dem Versicherer gemeldet sein muss, andernfalls erlischt der Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung.

Sind Unfall und Invalidität außer Streit, dann birgt oftmals die Bemessung der Höhe der Invalidität und der davon regelmäßig abhängend Versicherungsleistung weiteres Streitpotential. Greifen spezielle Ausschlüsse, haben unfallunabhängige Vorerkrankungen mitgewirkt, ist die Invalidität nach Gliedertaxe oder allgemein zu bemessen? Da in vielen Verträgen bei der Invaliditätsleitung eine sogenannte Progression vereinbart ist, können schon wenige Prozentpunkte einen erheblichen Unterschied bei der zur Auszahlung gelangenden Summe ausmachen.

Unfallopfer sollten sobald es die Umstände zulassen, Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und den Versicherungsschutz klären sowie aufkommende Probleme und Streitthemen sofort mit einem im Versicherungsrecht bewanderten Anwalt besprechen. Schon bei der Schadensanmeldung und Unfallschilderung können schnell gravierende Fehler unterlaufen, die im weiteren Verfahren dann nur noch schwer zu korrigieren sind.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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