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Keine Versicherungsleistung bei falschen Angaben

Weil ein Mann versuchte, seine Versicherung zu täuschen, verwirkte er jeden Leistungsanspruch gegen sie, da er seine vertraglichen Pflichten arglistig verletzt hatte. Versicherungsnehmer sind nämlich verpflichtet, ihrem Versicherer unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles erforderlich sind.

Der besagte Versicherungsnehmer hatte einen mit Fett gefüllten Topf auf einem angeschalteten Herd stehen lassen. Weil er dies 3 Stunden lang nicht bemerkte, entzündete sich das Fett und durch die starke Wärme- und Rauchentwicklung wurden drei Zimmer des Wohnhauses beschädigt. Sicherheitshalber rief der Mann die Feuerwehr, weswegen sich der Gesamtschaden dieser Kochaktion auf fast 20.000 Euro belief.

Der Mann befürchtete nun, dass er bei seiner Versicherung für diesen selbst verursachten Schaden keine Entschädigungsansprüche geltend machen könne. Deshalb erklärte er der Versicherung kurzerhand, dass das Feuer nur auf einen technischen Defekt zurückgeführt werden könne.

Die Klage des Versicherungsnehmers auf Erstattung der Kosten durch die Brandschäden wurde jedoch abgewiesen. Die Richter führten aus, dass der Kläger seine vertragliche Pflicht arglistig verletzt habe. Er habe der Versicherung den Grund des Schadens sogar zweimal falsch dargestellt, denn sowohl in der Schadenanzeige, als auch in der Verhandlungsniederschrift gegenüber dem Schadensregulierer habe er angegeben, der Schaden sei durch einen technischen Defekt des Elektroherdes entstanden, obwohl er in Wirklichkeit selber vergessen hatte, den Herd wieder auszuschalten.

Bei derartigen Fallgestaltungen spielt es regelmäßig keine Rolle, ob der wahre Hergang des Schadens vom Versicherungsschutz erfasst worden wäre oder nicht. Es ist daher besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die gegenüber dem Versicherer getätigten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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