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Haftpflichtversicherung

Manche Schäden müssen von Rechts wegen versichert werden. In diesen Bereich fällt z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die heute kein motorisiertes Fahrzeug unterwegs sein darf. Dadurch wird sichergestellt, dass ein verursachter Schaden auch beglichen wird und der Schadensersatz am Ende nicht von den finanziellen Verhältnissen des Verursachers abhängig ist. Dort, wo hohe Schäden zu entstehen können, müssen potentielle Verursacher vielfach versichert sein, so auch besondere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc.

Grundsätzlich garantiert eine Haftpflichtversicherung den Schadensausgleich, wenn eine Person berechtigte Ansprüche an den Versicherungsnehmer stellt. Ein Haftpflichtfall liegt regelmäßig dann vor, wenn ein (Unfall)-Geschädigter Ansprüche an den Verursacher aufgrund der Verletzung gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen stellt.

Eine Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer einerseits durch Zahlung von begründeten Ansprüchen Dritter frei, wehrt andererseits aber auch durch Gewährung von Rechtsschutz unbegründete Ansprüche ab.

Kommt es zur Klage, so richtet sich diese zwar regelmäßig gegen die versicherte Person; der Haftpflichtversicherer kümmert sich allerdings um das Verfahren und organisiert auch eine nötige Verteidigung. Nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer auch unmittelbar verklagt werden. Geht eine Klage zugunsten des Geschädigten aus, so muss der Versicherer dann nicht nur den Schaden begleichen, sondern auch alle Anwalts- und Verfahrenskosten übernehmen.

Auch wer rechtsschutzversichert ist, kann einen Haftpflichtschaden nicht mit einem eigenen Anwalt regeln, denn die Schadensregulierung obliegt allein dem Haftpflichtversicherer, der sowohl darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe er reguliert, als auch erforderlichenfalls den Anwalt auswählt. Ohnehin ist die Abwehr von Haftpflichtansprüchen in der Rechtsschutzversicherung regelmäßig ausgeschlossen, da dies vom Versicherungsumfang einer Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Dies gilt auch für freiwillige Haftpflichtversicherungen wie z.B. die Privathaftplicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wichtig dabei: Aufgrund dieser komplizierten Konstruktionen ist ein Haftpflichtfall nicht nur ein Thema für das Versicherungsrecht sondern verlangt beim Bearbeiter auch Expertise im allgemeinen Zivilrecht.

Ein reines Versicherungsthema wird die Haftpflichtversicherung aber dann wieder, wenn die eigene Haftpflichtversicherung die Deckung eines Schadensfalles ablehnt. Dies kann passieren, wenn der Verdacht eines vorsätzlich herbeigeführten Schadens besteht oder ein bestimmtes Risiko angeblich nicht versichert ist. Verursacher von Schäden sollten auf jeden Fall umsichtig agieren, die eigene Schuld nicht vorschnell einräumen und auch nicht versuchen, den Schaden ohne Absprache mit dem Versicherer selbst zu regeln.

Die komplexen Sachverhalte im Umgang mit Haftpflichtfällen und der Haftpflichtversicherung machen daher oft den Einsatz eines Anwalts nötig, spätestens dann, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Durch eine juristische Begleitung kann frühzeitig Ärger vermieden werden.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle versicherungsrechtlich relevanten Fragen zur Haftpflichtversicherung und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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