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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Arbeitnehmer für den Fall der Verminderung ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit versichern.

Leidet der Versicherungsnehmer an einer Krankheit oder einem Kräfteverfall, der es ihm unmöglich macht seine Arbeit mindestens zu einem bestimmten Prozentsatz weiter auszuführen, hat er einen Anspruch auf Zahlung einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Als Krankheit wird dabei jeder körperliche oder geistige Zustand betrachtet, der die berufliche Leistungsfähigkeit oder die beruflichen Einsatzmöglichkeiten dermaßen beeinträchtigt oder ausschließt, dass eine Fortführung der Arbeit nicht in Frage kommt. Der diesbezügliche Nachweis hängt dabei maßgeblich von den Feststellungen medizinischer Gutachter ab und ist im Streitfalle vom Versicherungsnehmer zu beweisen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift aber in der Regel erst dann, wenn der Versicherte mindestens 50 % seiner zu leistenden Arbeit voraussichtlich auf Dauer nicht mehr bewältigen kann.
Weiter muss der Versicherungsnehmer detailliert darstellen, wie sein beruflicher Tagesablauf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgesehen hat und welche Auswirkung die aktuelle krankheitsbedingte Situation hierauf hat. Falsche oder unvollständige Angaben sollten hier tunlichst vermieden werden, da sie als Obliegenheitsverletzungen gewertet werden und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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