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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit kann einen plötzlich ereilen – gut wenn man dann über eine passende Absicherung verfügt.

Nicht selten wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer Lebensversicherung abgeschlossen. Diese Kombination kann durchaus Sinn machen, denn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, wenn zwar nicht der schlimmste Fall eintritt, das Leben aber gleichwohl eine unerwartete Wendung nimmt und man nicht Gefahr laufen möchte, nach Unfall oder Krankheit und damit einhergehenden gesundheitlichen Einschränkungen für den bisherigen Beruf auf den gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen. Experten raten daher häufig, die Lebensversicherung um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu erweitern.

Der Versicherungsfall tritt nach gängigen Vertragswerken ein, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, ihrem zuletzt ausgebübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung zu mindestens 50 % nachzugehen. Es muss dann zunächst die eigene Tätigkeit in einzelne Teiltätigkeiten, die unterschiedliche körperliche und geistige Anforderungen haben können, aufgegliedert werden. Für jede Teiltätigkeit muss dann gesondert bewertet werden, ob diese aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden kann, was regelmäßig nicht ohne medizinischen Sachverstand möglich ist. Insgesamt müssen sich bei dieser Bewertung in zeitlicher Hinsicht dann mindestens 50 % der Arbeitszeit ergeben, damit Berufsunfähigkeit vorliegt.

Ausgezahlt wird die so genannte Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich so lange, wie Berufsunfähigkeit besteht, längstens für die im Vertrag vereinbarte Dauer. Der Versicherer ist aber berechtigt, das Fortbestehen der gesundheitlichen Einschränkungen in regelmäßigen Abständen nachzuprüfen. Bessert sich also wider Erwarten der Gesundheitszustand, kann unter Umständen eine gewährte Rente auch künftig wieder fortfallen.

Zu klären ist auch immer, ob der Vertrag eine sogenannte Verweisungsklausel enthält, der Versicherer also berechtigt ist, eine Zahlung dadurch zu verweigern, dass er die versicherte Person auf eine andere Tätigkeit verweist, die auch mit den gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden könnte. Von selbständig Tätigen wird an dieser Stelle regelmäßig verlangt, dass sie ihren Betrieb im Rahmen des Zumutbaren – z.B. durch andere Aufgabenverteilung – so umorganisieren müssen, dass Berufsunfähigkeit nicht eintritt bzw. die gesundheitlichen Einschränkungen nach Möglichkeit kompensiert werden.

Diese komplexen Regelungen machen daher oft den Einsatz eines Anwalts nötig, spätestens dann, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Oft sind sich Versicherungsnehmer gar nicht darüber im Klaren, ob nun bestimmte Verweisungsklauseln gelten oder nicht. Durch eine juristische Begleitung schon bei der Beantragung von Leistungen kann frühzeitig Ärger vermieden werden.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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