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Ärger mit der Versicherung?

Viele Versicherungsnehmer kennen das: Man zahlt Ewigkeiten Versicherungsbeiträge für welche Versicherung auch immer, denkt schon daran sie zu kündigen, da man sie ja nie gebraucht hat und dann „endlich“: Ein Schaden gegen den man sich vorsorglich versichert hat, ist entstanden. Doch auf Nachfrage beim Versicherer dann das böse Erwachen: Genau hier handelt es sich jetzt um einen Sonderfall, der gerade nicht abgedeckt ist.

Was kann man tun, wenn die Versicherung Zahlungen verweigert oder unberechtigt kürzt? Dies kann alle Arten von Versicherungen, wie Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäude- und Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung, Reiseversicherung oder Rechtschutzversicherung betreffen.

Das Prozedere ist bei allen Versicherungen das Gleiche: Ein Versicherungsnehmer schließt mit einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag ab, um bestimmte Risiken finanziell abzusichern. Streitpunkte entstehen bei einem Schadensfall dann darüber, ob der entsprechende Schaden konkret versichert wurde und ob etwaige Ausschlüsse vom Versicherungsschutz bestehen.

Dies wird prinzipiell in den Versicherungsbedingungen geregelt. Obwohl diese für den Versicherungsnehmer transparent und verständlich sein sollen, muss sich dennoch ein ganzer Rechtszweig mit der Bewertung der Versicherungsbedingungen beschäftigen. Der Versicherungsnehmer erwünscht sich nach einem von ihm versichert geglaubten Schaden natürlich eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung. Der Versicherer hingegen möchte nur für die Schäden aufkommen, die seiner Meinung nach auch versichert sind und darüber hinaus natürlich zum Schutz der Versichertengemeinschaft Leistungen ausschließen oder zumindest begrenzen.

Am wichtigsten ist es für Versicherungsnehmer, einen Schaden frühzeitig zu melden. Wer die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen zur Meldung des Versicherungsfalls nicht einhält, kann schon seine Ansprüche aus diesem Grunde verlieren oder deren Durchsetzung zumindest erheblich erschweren.

Verweigert der Versicherer auch bei eingehaltener Frist die Leistung, sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht den Fall begutachten, um entscheiden zu können ob und wie man gegen diesen vorgehen kann.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

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