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Trennungskriminalität

Von Trennungskriminalität spricht man, wenn die Kinder nach einer Trennung als Instrument genutzt werden, um den Ex-Partner in einer unangemessenen Art und Weise zu kontrollieren, ihn zu manipulieren oder ihm Schaden zuzufügen. Von wem die Trennung dabei letztlich ausging ist nicht wesentlich.

In den meisten Fällen von Trennungskriminalität gab es schon während der bestehenden Beziehung psychische oder physische Gewaltausübungen, die sich nach der Trennung konsequent fortsetzen.

Nach der Trennung lassen diese direkten Angriffe auf den Partner natürlich erst einmal nach, da allein die räumliche Trennung schon dafür sorgt. Wenn die gemeinsamen Kinder dann jedoch von einem Partner gezielt manipuliert werden, um ihre Beziehung zu ihrem anderen Elternteil zu stören, ist der Tatbestand der Trennungskriminalität gegeben.

Darüber hinaus wird meistens auch bei der zeitlichen Einteilung des Umgangs Verwirrung gestiftet. Aus fadenscheinigen Gründen wird mal hier mal dort der Umgang mit dem anderen Partner verhindert, sodass sich die Kinder langsam von diesem entwöhnen.

Dies wird massiv verstärkt, wenn der zur Trennungskriminalität bereite Partner versucht, seinen Kindern zu erklären, dass der andere Elternteil sich nicht für sie interessiert und es allein an ihm läge, dass sie ihn nicht sehen würden.

Ein solches Verhalten hat für alle Beteiligten einen katastrophalen Ausgang. Für den verunglimpften Partner sowieso, aber auf lange Sicht wird auch das Verhältnis des manipulierenden Partners mit seinen Kindern immer schwieriger. Letztendlich ist auch das Wohl des Kindes in Gefahr.

Das Kindeswohl ist der Maßstab, an dem sich Familiengerichte und Jugendämter bei allen Entscheidungen orientieren. Oft sind aber grade Fälle der Trennungskriminalität sehr verworren. Es steht Aussage gegen Aussage und es ist schwierig herauszufinden, was die Kinder selbst wollen, wenn man davon ausgehen muss, dass sie unter Umständen manipuliert wurden. Da die Familiengerichte und Jugendämter leider vielfach ziemlich überlastet sind, fordern sie in einer solchen Situation jedoch einfach eine „kooperative Elternschaft“ von beiden Eltern.

Oft endet es hier jedoch nicht, da das Opfer sich unfair behandelt fühlt und für sein Recht kämpfen will. Dies wird jedoch meistens völlig falsch angegangen. Ein energetisches Beharren auf seinem Recht als Elternteil wird vor dem Gericht als Kommunikationsunfähigkeit gewertet. So wird das Opfer schnell zum Täter erklärt, weil jeder Versuch sich vor den Angriffen des anderen Elternteils zu schützen, als Unfähigkeit bewertet wird, die Paarebene von der Elternebene zu trennen.

Der eigentlich Geschädigte reagiert natürlich noch emotionaler auf eine solche Einschätzung und macht alles nur noch schlimmer: seine Bedenken und Vorbehalte gegenüber dem anderen Elternteil stellen für das Gericht eine bindungsintolerante Haltung dar, die das Kindeswohl eindeutig schädigt.

Von Trennungskriminalität betroffene Elternteile haben es demnach sehr schwer, Gerechtigkeit zu erlangen. Hier muss jedoch unbedingt zur Besonnenheit aufgerufen werden. Alles andere macht die Situation nur schlimmer. Es muss langsam, geduldig und behutsam mit einem Anwalt erarbeitet werden, wo die Möglichkeiten liegen die Trennungskriminalität beweisen zu können.

Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen jederzeit gerne nach vorheriger Kontaktaufnahme (per Telefon oder Mail) für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht zur Verfügung.

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