header

Streit um die Impfung des Kindes

Für viele Eltern sind Schutz-Impfungen eine Selbstverständlichkeit, andere lehnen solche Maßnahmen aus religiösen, politischen oder konkret gesundheitlich motivierten Gründen ab. Kompliziert wird es, wenn die Familie darüber in Streit gerät und Erziehungsberechtigte unterschiedliche Auffassungen haben.

In einem aktuellen Fall streiten zwei nicht verheiratete Elternteile um die Alleinübertragung der Gesundheitssorge: Die Mutter lehnt Impfungen strikt ab, der Vater erachtet sie für das gemeinsame Kind als notwendig im Rahmen der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.

Das zuständige Amtsgericht überließ dem Vater die Entscheidungsgewalt. Die Mutter legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein, da sie einer Impfung nur zustimmen könne, falls Impfschäden aus medizinischer Sicht ausgeschlossen werden könnten.

Zuletzt hatte sich sogar der Bundesgerichtshof mit dieser wichtigen und bislang ungeklärten Frage zu befassen. Hier wurde § 1628 Satz 1 BGB in vollem Umfang bestätigt. Demnach soll in solchen Streitfällen demjenigen Elternteil die Sorge über einen Einzelbereich der elterlichen Sorge übertragen werden, der näher am Kindeswohl orientiert sei. Dies, so der BGH, sei in diesem Fall der Vater, der sich für regelmäßige Schutzimpfungen ausgesprochen hatte.

Damit urteilte der BGH auf gleicher Linie wie zuvor das Oberlandesgericht, zumal die Argumente der Mutter sich offensichtlich auf die Anklage einer „unheilvollen Lobby-.Arbeit von Pharmaindustrie und Ärzteschaft“ beschränkten.

Schutzimpfungen sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, über die immer beide Elternteile entscheiden sollten – auch wenn die Eltern getrennt leben und das Kind ausschließlich im Haushalt eines Elternteils lebt.

Rechtsanwalt Lücker – Fachanwalt für Familien- und Erbrecht – steht Ihnen jederzeit gerne nach vorheriger Terminsvereinbarung (per Telefon oder Mail) für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht zur Verfügung.

Letzte Beiträge