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Folgen für ein Unternehmen bei einer Scheidung

Eine Scheidung kann mitunter gravierende Folgen auch für das Unternehmen eines der geschiedenen Ehegatten nach sich ziehen. Grund hierfür ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Dieser besagt, dass jedem der Ehegatte während der Ehe zwar sein eigenes Vermögen zusteht, bei Scheidung jedoch ein Ausgleich der in der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte vollzogen wird.

Wenn sich nun also der Wert eines Unternehmens während der Ehe erhöht, muss der Ehegatte, dem dieses gehört, bei einer Scheidung einen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleich berücksichtigt die Wertsteigerung des gesamten Unternehmens, sodass es leicht vorkommen kann, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung nicht über genügend Mittel verfügt, den Anspruch zu befriedigen. Dies kann dann natürlich erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Natürlich sollte es unter allen Umständen verhindert werden, dass die persönlichen Differenzen von zwei Menschen Auswirkungen auf ein ganzes Unternehmen und damit auf die Arbeitsplätze vieler Menschen haben. Dies sollten die Ehegatten am besten vorsorglich tun, indem sie vor der Heirat oder auch während der Ehe durch einen notariellen Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen und Gütertrennung vereinbaren.

Eine Gütertrennung bedeutet, dass es im Falle einer Scheidung zu keinem Ausgleichsanspruch für die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gibt.

Sie kann von den Ehegatten jedoch nach Belieben gestaltet werden. So kann natürlich auch nur das Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, den Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung vollständig auszuschließen und nur durchzuführen, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners aufgelöst wird. Dann würde sich wegen des Zugewinnausgleichs der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten gegenüber der anderen Erben um ¼ erhöhen.

Natürlich ist es so eine Sache sich schon vor der Eheschließung um eine Absicherung für die Zeit nach der Ehe zu kümmern. Es ist Ehegatten aber unbedingt anzuraten, dieses Thema nicht persönlich zu nehmen und verantwortungsbewusst im Sinne des Unternehmens, dessen Arbeitsplätze die Existenzgrundlage mitunter vieler Menschen sind, zu handeln und sich deshalb fachkundlich von einem Anwalt beraten zu lassen, wie ein individueller Ehevertrag am besten zu gestalten ist.

Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen gerne nach vorheriger Terminsvereinbarung (per Telefon oder Mail) für eine Erstberatung im Familienrecht zur Verfügung.

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