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Änderung beim Unterhaltsrechts ab 2016

Die Entkoppelung des gesetzlichen Mindestunterhalts von den Kinderfreibeträgen ist mittlerweile beschlossene Sache und auch in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle nachzulesen. Die neuen Regeln bringen Änderungen des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts zum 1.1.2016.

Damit soll die nicht tragbare Situation entschärft werden, die eintritt wenn der Mindestunterhalt unter dem kindlichen Existenzminimum liegt. Durch die Kopplung des Mindestunterhalts an die Freibeträge war eine solche unglückliche Konstellation möglich.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle – gültig ab 1.8.2015 dokumentiert die lange überfällige Erhöhung des Mindestunterhalts und informiert darüber, dass die neuen Regelsätze ab 2016 gelten. Hier weitere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle finden: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/

Zentraler Punkt ist die Orientierung am kindlichen Existenzminimum. Der steuerrechtliche Kinderfreibetrag wird nicht mehr zur Bemessung herangezogen. Eine weitere Änderung wird Unterhaltsempfänger auch freuen: In Zukunft sollen Erhöhungen des Mindestunterhalts mit weniger bürokratischen Hürden durchgesetzt werden können.

In Zukunft kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festlegen. Die Rechtsverordnung bedarf dann nicht mehr – wie bisher – der Zustimmung des Bundesrats.

Bereits ab dem 1.1.2016 soll die neue Regelung gelten und dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt künftig zügiger angehoben werden kann.

Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen jederzeit gerne nach vorheriger Kontaktaufnahme (per Telefon oder Mail) für eine Erstberatung zum Thema Kindesunterhalt zur Verfügung.

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