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Adoptionsverfahren

Wer Kinder adoptiert, hat einen gewissen Informationsanspruch bezüglich offensichtlicher gesundheitlicher Risiken. Allerdings muss den Verantwortlichen das Wissen um verschwiegene Risiken nachgewiesen werden können.

Mit verschwiegenen Hinweisen auf mögliche Spätfolgen einer problematischen Schwangerschaftsentwicklung hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt zu befassen(AZ: 1 U 305/12).

Die zwei, von einer Mutter abstammenden, adoptierten Kinder leiden am „Fetalen Alkohol-Syndrom“, bei dem sich die psychische und physische Entwicklung von Kindern aufgrund der Alkoholabhängigkeit der Mutter und deren Alkoholkonsum während der Schwangerschaft problematisch entwickelt. Heute leben die Kinder in Einrichtungen des betreuten Wohnens und sind zu 100 % schwerbehindert.

Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, konnte auch das OLG keine Pflichtverletzung erkennen, denn es sah die Nachweispflicht konsequent beim Kläger – also bei den Eltern. Diese konnten nicht lückenlos nachweisen, dass die Jugendamtsmitarbeiterinnen vom Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft gewusst hatten. Besonders bitter für die Kläger: Auch das Gericht sah deutlich alle Anzeichen eines Pflichtversäumnisses, die geforderte Beweispflicht geht aber über den Hinweischarakter solcher Vermutungen hinaus. Geholfen hätte die Aussage der Mutter, gegenüber dem Jugendamt über Alkoholkonsum während der Schwangerschaft gesprochen zu haben. Die Kindesmutter ist allerdings zwischenzeitlich verstorben.

Familienrechtliche Angelegenheiten können – wie der aktuelle Fall beweist, weit über die Grenzen normaler Streitigkeiten hinausgehen und große Expertise im Familienrecht und allen damit verwandten Rechtsgebieten fordern.

Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen jederzeit gerne nach vorheriger Kontaktaufnahme (per Telefon oder Mail) für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht zur Verfügung.

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