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Rechtliche Auswirkungen der Betriebsgröße

Je mehr Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, desto mehr Pflichten treffen den Arbeitgeber. So muss dieser ab 2 Arbeitnehmern mindestens einen Ersthelfer bereitstellen. Der Arbeitgeber muss auch die Kostender Ausbildung übernehmen und den Arbeitnehmer hierfür freistellen. In einem Betrieb der 5 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, kann ein Betriebsrat gewählt werden.

Ab einer Anzahl von mindestens 10 Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Kündigungen können dann nur noch unter erschwerten Bedingungen ausgesprochen werden. Die Berechnung der Anzahl erfolgt dabei allerdings nicht nach Köpfen, sondern in Abhängigkeit von der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, wenn in der Regel mindestens 10 Arbeitnehmer in einem Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Werden 15 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeitanspruch) sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch während einer Elternzeit. Zusätzlich steht Arbeitnehmern die Inanspruchnahme einer Pflegezeit zu.
Ab 20 Arbeitnehmern muss ein Schwerbehinderter beschäftigt oder eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Zudem ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.

Besteht der Betrieb aus mehr als 20 Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Außerdem hat er ein Mitbestimmungsrecht bei Betriebsänderungen und ist zum Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans verpflichtet.

Besteht der Betrieb aus mehr als 30 Arbeitnehmern, gilt das Umlageverfahren U1, nach dem die Kosten einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall teilweise von der Krankenkasse erstattet werden, nicht mehr.

Die Fülle der Arbeitgeberpflichten ist umfangreich. In Zweifelsfällen sollte immer eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Rechtsanwalt Dr. Maubach steht nach telefonischer Kontaktaufnahme für eine Beratung als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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