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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt. Wenn dieser aus Sicht des Arbeitgebers gegeben ist, der Betriebsrat seine Zustimmung jedoch verweigert, kann das Arbeitsgericht diese ersetzen und der Arbeitgeber das Mitglied anschließend kündigen. Wie so etwas in der Realität ablaufen kann, zeigt folgender Fall.

Die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim machten ein Betriebsratsmitglied, das seit 2012 als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin bei den Kliniken beschäftigt war, für das Versterben einer Patientin während ihrer Nachtschicht mitverantwortlich. Die Angestellte habe ihre Aufsichtspflichtpflicht schwerwiegend verletzt, was für die Kliniken definitiv einen wichtigen Grund zur Kündigung darstelle.

Der Betriebsrat erklärte seinerseits allerdings, dass eine Überbelastung des Personals es der Pflegerin nicht möglich gemacht habe, schnell und richtig zu handeln. Die Schuld für den Vorfall sei daher nicht bei der Krankenpflegerin persönlich zu suchen.

Der Arbeitgeber stellte daraufhin einen Antrag an das Arbeitsgericht Stuttgart, die Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

Dieses erklärte die beabsichtigte Kündigung des Betriebsratsmitglieds schließlich für gerechtfertigt, weil die Pflegerin, nachdem die Vitalzeichen der Patientin maschinell nicht überprüft werden konnten, über Stunden hinweg kein ärztliches Personal gerufen habe. Deshalb ersetzte es die Zustimmung des Betriebsrates und die Pflegerin konnte fristlos gekündigt werden.

Rechtsanwalt Dr. Maubach steht zu allen Arbeitsrechtsthemen nach vorheriger Terminabsprache per gerne zur Verfügung.

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